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„Das Grundgesetz“ 

Als das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 in Kraft tritt, kann von Festtagsstimmung noch keine Rede sein. Geschaffen als westdeutsches Provisorium und von einigen gar als „Sargnagel“ der deutschen Teilung abgelehnt, gilt das Grundgesetz heute fast allen Deutschen als Referenz für ihr politisches und gesellschaftliches Zusammenleben.

24. März 2021, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe: In einem bahnbrechenden Urteil stellt das oberste Gericht Deutschlands fest, dass es bei der Bekämpfung des Klimawandels fair zugehen müsse. Keiner Generation allein dürfe es zugestanden werden, große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen. Dieses Urteil ist nicht nur eine Sensation, sondern auch ein Beweis für die Lebendigkeit unserer Verfassung. Denn als vor 75 Jahren das Grundgesetz geschaffen und die Bundesrepublik Deutschland gegründet wird, spielt Klimaschutz noch keine Rolle.

Damals liegt Deutschland nach sechs Jahren Krieg in Trümmern. Der bedingungslosen Kapitulation folgen die Besetzung und Teilung des Landes. Tief geprägt vom Scheitern der Weimarer Republik und den Verbrechen der NS-Diktatur tritt – auf Initiative der Westalliierten – am 1. September 1948 in Bonn der Parlamentarische Rat zusammen. Das Ziel: die Schaffung einer Verfassung für einen provisorischen westdeutschen Staat. „Wohl kaum hat je ein Staatsakt … in so skurriler Umgebung stattgefunden“, kommentiert der Staatsrechtler Carlo Schmid. Das Erstaunen des Hauptausschussvorsitzenden der verfassungsgebenden Versammlung ist verständlich. Schließlich wird der Festakt im naturkundlichen Museum Koenig vollzogen, gewissermaßen zwischen Elefanten und Giraffen.
 

So bizarr die Eröffnungsfeier, so zäh ist das Ringen der Mütter und Väter des Grundgesetzes um die Textgestaltung. Das Ergebnis
jedoch beeindruckt: ein einzigartiges Werk, das insbesondere durch die Stellung seiner Grundrechte Maßstäbe setzt. Die Würde des Menschen ist unantastbar, so Artikel 1, der gleichzeitig auch zum Leitgedanken des Grundgesetzes wird. Will heißen: Der Mensch ist nicht für den Staat, sondern der Staat für den Menschen da. Doch kann sich die westdeutsche Gesellschaft auch wirklich zu einer demokratischen Gesellschaft entwickeln? Nur wenige Jahre nach Kriegsende ist nationalsozialistisches und antidemokratisches Gedankengut noch immer weit verbreitet.

Da Peu à peu aber lernen die Westdeutschen die Vorzüge ihrer neuen Demokratie zu schätzen. Neben den wirtschaftlichen Erfolgen sind es auch die demokratischen Institutionen, die bald das Vertrauen ihrer Bürgerinnen und Bürger gewinnen. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Bundesverfassungsgericht, das 1951 in Karlsruhe seine Arbeit aufnimmt. Ob Lüth-Urteil, Spiegel-Affäre, § 218 oder das Klima-Urteil: Durch seine Rechtsprechung wacht das Bundesverfassungsgericht nicht nur über die Einhaltung des Grundgesetzes und die Wahrung der Grundrechte. Es stellt ebenfalls sicher, dass die Verfassungswirklichkeit dem gesellschaftlichen Wandel folgt.
 

Verfassungsgeschichte schreibt außerdem die Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Als ursprüngliches rein westdeutsches Provisorium wird das Grundgesetz mit diesem Tag zur Verfassung aller Deutschen. Doch wäre die Schaffung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung nicht naheliegender gewesen? Und wie überhaupt sieht es mit der Akzeptanzdes Grundgesetzes in Ost und West aus?
 

Wir blicken 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht nur auf die Erfolge einer geglückten Demokratie zurück. Wir blicken auch auf eine Verfassung, die tagtäglich von uns allen gelebt werden muss, um sie für die Zukunft zu bewahren. Sie suchen ein außergewöhnliches Event für Jugendliche und Erwachsene ganz im Zeichen des Grundgesetzes? Schreiben Sie uns!

Dauer: ca. 90 Minuten

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